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Schlacht auf den Inseln
Beschreibung
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Umzug der Stadt
Königliche Inseln
Turnier-Eigenschaften
Fallen stellen
Punkte erzielen
Ende des Turniers

Königliche Inseln

Die Königlichen Inseln bestehen aus fünf Archipelen, die jeweils Folgendes enthalten:

  • Eine Hauptinsel: Wenn sie sich hier befinden, können Lords ihre Städte mit einem Zugriffsschutz schützen.
  • Die Nebelwälder: sechs kleine Inseln um die Hauptinsel herum. Auf ihnen befinden sich Forts – Burgen, die die Orden während des Turniers abwechselnd verteidigen und angreifen müssen.

Du darfst dich nicht in den Nebelwäldern aufhalten, wenn du in deiner Stadt gleichzeitig einen aktiven Zugriffsschutz hast. Sobald du in die Nebelwälder verschiebst, wird der Zugriffsschutz automatisch deaktiviert.

Mithilfe des Gegenstands "Umzug" kannst du innerhalb des Gebiets aller Inseln verschieben. Du kannst auch die Städte anderer Lords angreifen und Raubzüge oder Späher dorthin senden.

Auf den Königlichen Inseln kannst du den Gegenstand "Ausreißer" nicht verwenden.

Die Karte der Inseln bietet dieselben Funktionen wie die Königreich-Karte (den Wächter, die Markierungen, die Mini-Karte etc.), mit folgenden Ausnahmen:

  • Du kannst von dieser Karte aus nicht zur Ordenszitadelle gelangen.
  • Wenn du den Wächter nutzt, kannst du nur nach den Städten anderer Lords suchen.
  • Die Mini-Karte zeigt deine Ordensmitglieder, deine Gegner, die Forts deines Ordens und die Forts des gegnerischen Ordens an.

Die folgenden Regeln gelten auf den Königlichen Inseln:

  • Der Meister kann den Orden weder auflösen noch die Macht einem anderen Ordensmitglied übertragen.
  • Lords können ihren Orden weder verlassen noch einen neuen Orden gründen oder einem anderen Orden beitreten.
  • Der Meister und die Berater können einen Lord aus dem Orden entlassen. In diesem Fall bleibt der Lord auf den Königlichen Inseln, kann aber keine Forts angreifen.
  • Lords verdienen Waffentrophäen für das Vernichten aller Krieger mit Ausnahme solcher, die zu den Herrschern ihres eigenen Königreichs gehören.

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